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weitere Konzepte

Verantwortungsvoll und kreativ – Informatorische Grundbildung am WDG

Der digitale Wandel eröffnet große Chancen und vielfältige Möglichkeiten für Kommunikation und Problemlösungen. Er birgt aber auch Risiken, mit denen man lernen muss umzugehen. Deshalb ist es unser Ziel, dass unsere Schülerinnen und Schüler zu einem sicheren, kreativen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien befähigt werden und jede/jeder eine zukunftsfähige informatorische Grundbildung erhält.

Bereits jetzt ist die Schule dafür gut ausgestattet. Alle Räume verfügen als Präsentationsmedium über einen Kurzdistanzbeamer, sowohl Laptop- als auch IPad-Sätze stehen für den direkten Einsatz in den Lerngruppen bereit. Über unsere Schulplattform IServ, zu dem jede Schülerin und jeder Schüler einen individualisierten Zugang mit eigener Email-Adresse erhält, sichern wir die Kommunikation untereinander und fördern die digitale Bearbeitung von Aufgaben. Der sachgerechte Gebrauch von Medien wird von Anfang an im Unterricht gelernt und geübt. Unser glasfaserbasiertes und sicheres WLAN-Netz bildet die Grundlage, dass das Internet für Recherche, der gemeinsamen Bearbeitung von Aufgaben und Medienwiedergabe verlässlich genutzt werden kann.

Aber auch ein 3D-Drucker oder Lego-Mindstorm-Bausätze etc. bieten unserer Schülerschaft die Chance, selbst zu programmieren und auszuprobieren. Informatik ist Pflichtfach im Jahrgang 6. Hier werden basale Grundlagen gelegt, die dann in allen Fächern eine anwendungsbezogenen Vertiefung erfahren. Darüber hinaus kann als Wahlpflichtfach „Wirtschaftsinformatik“ ab Klasse 9 sowie in der Sekundarstufe II ab Klasse 11 das Fach Informatik als Bestandteil des naturwissenschaftlichen Aufgabenfeldes im Abitur gewählt werden. Hier geht es zunächst um eine Erweiterung anwendungsbezogener Kenntnisse und dann um das Erlernen von Programmiersprache.

Zu einem verantwortungsvollen Umgang gehört aber auch die Reflexion der eigenen Mediennutzung und das Hinterfragen von Informationen und Interessen, die in den Medien verbreitet werden. Gerade im Fach ‚Soziales Lernen‘ und Politik werden diese Fragen bereits in der Erprobungsstufe thematisiert. Jugendliche unserer Schule, die von uns zu Medienscouts ausgebildet werden, unterstützen die Schülerschaft dabei, eine überlegte und reflektierte Nutzung der Medien zu erlernen. Der Schulgemeinschaft ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Medien, insbesondere des Smartphones, wichtig. Die Schulkonferenz als gewähltes Gremium reflektiert die in der Schulordnung festgelegten Regeln zur Mediennutzung regelmäßig.

Als Schule sind wir selbst lernende Organisation: Wir haben uns auf den Weg gemacht, das Lernen unter Einbeziehung digitaler Medien systematisch in alle Lernprozesse zu integrieren und diese weiter zu entwickeln.

Vertretungskonzept WDG, Stand Mai 2024

Grundsätze:

Geltend für Ad-hoc-Vertretung und geplante Abwesenheiten über kürzere Zeiträume in der Sek. I (Jahrgänge 5 bis 10)

1. Das WDG bemüht sich um die Minimierung von Stundenausfällen. Geplante Unterrichtsausfälle (z.B. im Rahmen der Durchführung des mündlichen Abiturs, der Versetzungskonferenz oder aufgrund von pädagogischen Tagen des Kollegiums) werden langfristig im Kalender der Website angekündigt. Für die Schülerinnen und Schüler wird ein sog. Studientag angesetzt, an dem Arbeitsaufträge im häuslichen Rahmen zu erledigen sind. Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen des Ganztages können bei unumgänglichen Stundenausfällen oder bei angesetzten Unterrichtsausfällen im Rahmen von Studientagen im Selbstlernzentrum betreut werden und hier ihre Aufgaben unter Aufsicht erledigen. Wir bitten die Eltern die Kinder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) anzumelden.

2. Zielsetzung von Vertretungsunterricht ist das Ermöglichen von Übungsphasen und die Stärkung des selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernens der Schülerinnen und Schüler unter sachkundiger Anleitung.

3. Vertretungsaufträge des Fachlehrers sind Bestandteil des Unterrichts. Hier geübte oder erarbeite Inhalte können Bestandteil von Klassenarbeiten, Klausuren oder Lernzielkontrollen sein.

4. Nicht vertreten wird die letzte Nachmittagsunterrichtsstunde im Ganztag der Sek. I. Fällt der Nachmittagsunterricht bei mehreren Lerngruppen im Ganztag komplett aus, wird im Cluster eine Betreuung eingesetzt. Ist nur eine Lerngruppe betroffen, können die Schülerinnen und Schüler bis zum regulären Unterrichtsende im Selbstlernzentrum betreut werden. In Klasse 5 und 6 wird bei den Eltern abgefragt, welcher Schüler/ welche Schülerin im Falle von nicht kompensierbarem Unterrichtsausfall die Schule vor dem regulären Unterrichtsende verlassen darf. Schülerinnen und Schüler, die das nicht dürfen sollen im digitalen Klassenbuch vermerkt werden. 

5. Die Organisation des Vertretungsunterrichts erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen. Ressourcen entstehen durch (vgl. ADO §11, 3+4):

  • kurzfristige Stundenplanänderungen (z.B. indem die letzte Stunde vorgezogen wird und bspw. in der 2. Std. stattfindet, sodass der Unterricht für die betroffene Klasse eine Stunde früher endet).
  • nicht erteilte Stunden aufgrund abwesender Lerngruppen (Fahrten, Exkursionen, Praktika, Unterrichtsende der Q2 etc.).
  • die Auflösung von Doppelsteckungen.
  • die schulinterne Vertretungsreserve (Lehrkräfte mit befristeten Verträgen erhalten in ihrem Stundendeputat Präsenzstunden, sodass sie im Rahmen ihres Vertrages Vertretungsunterricht erteilen können).

6. Sind keine der oben genannten Ressourcen verfügbar, werden die Kolleginnen und Kollegen in folgender Reihenfolge für Vertretungsstunden eingesetzt:

  1. Fachlehrer(in).
  2. Klassenlehrer(in).
  3. Lehrkraft, die die Klasse kennt.
  4. Lehrkraft, deren parallel liegende Stunde ausfällt.
  5. Sonstige, zur Verfügung stehende Lehrkraft.

Dabei gilt:

  • Jede festangestellte Lehrkraft ist verpflichtet, gemäß des Stellenanteils Ad-hoc-Mehrarbeit zu leisten (§61 LBG). Wird das individuelle Maß überstiegen (z.B. bei einer vollen Stelle mehr als vier Schulstunden pro Monat, bei Teilzeitstellen ab der ersten Stunde), können die geleisteten Stunden abgerechnet werden.
  • Wenn die individuelle Arbeitsbelastung sehr hoch ist (z.B. bei vielen Korrekturen, allzu häufigem Einsatz für Vertretungsstunden oder persönlichen Gründen), besteht die Möglichkeit, bei der Schulleitung eine Belastungsanzeige zu stellen und so nicht in Vertretungsstunden eingesetzt zu werden.
  • Um die Belastung durch Vertretungsunterricht auf alle Schultern zu verteilen, kann die Schulleitung zu folgenden Maßnahmen greifen:  
    • Lehrkräfte, die „Minusstunden machen“, können Vertretungsbereitschaften bekommen, die voll angerechnet werden, wenn die Vertretungsstunde tatsächlich stattfindet, und die mit 50% angerechnet werden, wenn keine Vertretungsstunde stattfindet.
    • Vertretungslehrkräfte dürfen nur im Rahmen der in ihrem Stundenkontingent beinhalteten Präsenzstunden Vertretungsunterricht erteilen.
    • Lehrkräfte, die keine oder nur eine Springstunde in ihrem Stundenplan haben, können bis zu drei Bereitschaftsstunden erhalten, die vor dem individuellen Unterrichtsbeginn und/ oder -ende liegen. Sie haben ein Mitspracherecht bei der Frage, wo diese Stunden liegen. Diese Stunden werden im Stundenplan besonders markiert. Sie sind von der jeweiligen Lehrkraft für Vertretungen freizuhalten und nicht mit anderen Schulverpflichtungen (Elterngespräche etc.) zu belegen.

7. Für die jeweils ersten Stunden werden Präsenzstunden eingerichtet, sodass an jedem Wochentag ein oder zwei Lehrkräfte für Vertretungen zur Verfügung stehen. Wer eine Präsenzstunde im Stundenplan hat, wird nicht für Pausenaufsichten eingesetzt. Falls Vertretungsstunden anfallen, können Sie ganz normal abgerechnet werden. Präsenzstunden können auf dem Wunschzettel für den Stundenplan vermerkt werden.

8. Im Fall von Ressourcenknappheit werden die unteren Klassen bevorzugt berücksichtigt.

8a. Ab der Jahrgangsstufe 8 kann eine Klasse, für die keine Vertretungskraft zur Verfügung steht, im Cluster durch eine der Lehrkräfte, die im Cluster regulär Unterricht hat, mitbetreut werden.

9. Die Qualität des planmäßig erteilten Unterrichts darf durch Vertretungsunterricht nicht gemindert werden. Eine Zusammenlegung oder Mitbeaufsichtigung von Lerngruppen soll daher nur im Notfall erfolgen. Eine Mitbeaufsichtigung ist nur innerhalb eines einzelnen Clusters möglich. Nach Rücksprache mit dem Bibliothekspersonal können kleine Lerngruppen oder Teile von Lerngruppen im Selbstlernzentrum beaufsichtigt werden.

10. Alle Kolleginnen und Kollegen haben vor ihrem persönlichen Unterrichtsbeginn, in der 1. großen Pause und vor Unterrichtsende den Vertretungsplan digital via WEBUNTIS auf einem privaten Gerät einzusehen.

11. Vertretungsaufgaben: Im Fall von planbarer Abwesenheit von Lehrkräften z.B. durch Fahrten, Fortbildung oder genehmigten Sonderurlaub etc. ist von der betroffenen Lehrkraft ein angemessener Arbeitsauftrag zu stellen: in einer vorangegangen Stunde oder per IServ. Kopien müssen von der abwesenden Lehrkraft selbst erstellt werden; das Sekretariat oder die Vertretungsplaner sind nicht dafür zuständig.

11a. Zumutbarkeit von Vertretungsmaterial: Vertretungsufgaben müssen für die vertretende Lehrkraft durchführbar sein. Sie dienen als Übungs- und Vertiefungsphasen von bereits vorher gelehrtem Unterrichtsinhalt. Vertretungsmaterial, welches sich auf neue Lerninhalte bezieht oder Anleitung eines Fachlehrers bedarf, muss von der Vertretungskraft nicht durchgeführt werden.

Bei Erkrankung (= nicht planbare Abwesenheit) sollte – wenn möglich – ein Arbeitsauftrag per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. vor Schulbeginn (spätestens 7.30 Uhr) gesendet werden. Müssen noch Vervielfältigungen vorgenommen werden, werden unbedingt zusätzlich die Anzahl der in der betroffenen Lerngruppe befindlichen Schülerinnen und Schüler mitgeteilt. Die Schulleitung bittet im Sinne der Nachhaltigkeit und des Einsparens von Papier (Kopierkosten!) um die Nutzung des Aufgabenmoduls in I-Serv.

  • Lehrkräfte, die eine Vertretungsstunde übernehmen, haben sich immer zunächst über das Vorhandensein eines Arbeitsauftrags zu informieren (bei dem/der Vertretungsplaner/in oder im Sekretariat). Ist dieser vorhanden, ist er vorrangig auszuführen. Die vertretende und die vertretene Lehrkraft kontrollieren das sachgemäße Ausführen durch die Schülerinnen und Schüler.
  • Liegt kein Arbeitsauftrag vor, weil die zu vertretende Lehrkraft sich nicht in der Lage sah, einen solchen zu erstellen, dann:
  1. fahren Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, im eigenen Stoff fort, sofern dies sinnvoll möglich ist (Schüler haben die erforderlichen Materialen dabei); eine Verrechnung (= Vorziehen und damit unterm Strich ein Ausfall von Stunden für die Klasse) findet nur im Ausnahmefall und unter Kenntnis der Schulleitung statt. 
  2. schreiten Fachlehrer im Stoff des Faches weiter voran. Bitte Rückmeldung dazu an die vertretene Lehrkraft geben. 
  3. gibt der Vertretungslehrer eine Stunde aus seinem eigenen fachbezogenen Vertretungsfundus. In der Schule stehen hierfür verschiedene Materialhilfen im Lehrerarbeitsraum zur Verfügung. Jede Lehrkraft sieht sich in der Lage innerhalb der eigenen Fächer solche Stunden in Abstimmung auf die Lerngruppe spontan zu halten.

12. Es ist nicht gestattet, mit Schülerinnen und Schülern innerhalb von Vertretungsstunden

  1. das Schulgelände zu verlassen.
  2. ausschließlich der Unterhaltung dienenden Tätigkeiten nachzugehen (z. B. Spielfilme ohne Unterrichtsbezug, Spiele anderer Art).
  3. Dinge unternehmen zu lassen, die andere Lerngruppen stören.

 

Die Lehrerkonferenz hat nach nach §68, 3 LBG am 07.05.2024 über die vorliegenden Vertretungsgrundsätze das vorliegende Vertretungskonzept nach Vorlage und Erläuterung durch die Schulleitung entschieden.

 

Verpflichtende und freiwillige Schulfahrten in G9 (Stand Juli 2025)

 

Jahrgangsstufe

Zeitpunkt im Schuljahr

Dauer

Pädagogische Anbindung / Unterrichtsanbindung

Maximaler Kostenrahmen inkl. Vollverpflegung

Pflichtfahrten für alle Schülerinnen und Schüler

Orientierungsstufe

2. Halbjahr Klasse 5

3-5 Tage

Pädagogischer Schwerpunkt: Kooperation, Teambildung, Klassengemeinschaft[i]

Fahrt im Cluster obligatorisch

Begleitung durch Klassenleitung, Schulsozialarbeit und Patenschüler*innen

290,-€

Mittelstufe I

 

Klasse 8

5 Tage +/- 1

Fahrt mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt im Bereich Kultur oder Sport

Fahrt im Cluster fakultativ

Begleitung durch Klassenleitung

420,- €

 

Mittelstufe II

Klasse 10

Projekt Temptemus

"Wir wagen es!"

10 Tage von Montag bis Mittwoch 2. Wohe nach den Sommerferien

Kleingruppenprojekte mit Herausforderungscharakter

Begleitung durch Studierende

250,-€ 

 

Oberstufe

Am Ende der Q1 oder zu Beginn der Q2, abhängig von der Lage der Sommerferien im Schuljahr

Ca. 6 Tage

Auslandsfahrt unter einem aus einem Leistungskurs  erwachsenden Unterrichtsschwerpunkt[i]

Begleitung durch Lehrkräfte einer LK-Schiene (wird am Ende der EF festgelegt)

600,- €

 

An die Kurse gebundene Fahrten,

fakultativ, Teilnahme der betroffenen Schülerinnen und Schüler erwünscht

Differenzierungskurse Französisch

Ggf. Französisch 9

Straßburg

2. HJ 9

1 Schultag plus verlängertes WE

Auf Absprache mit Schülern und Erziehungsberechtigten, keine Garantie auf Kostenübernahme durch das Fahrtenkontingent der Schule

 

Altgriechisch 9

Berlin

2. HJ 9

1 Schultag plus verlängertes WE

Differenzierung Altgriechisch

wie oben

Französisch Sek.II

Paris

Q1 oder Q2

1 Schultag plus verlängertes WE

Fachbereich Französisch

wie oben

Biologie LK Q1

X-Lab / Göttingen

Ende 1. HJ Q2

2 Schultage

Fachbereich Biologie

wie oben

Geschichte Lk

Gedenkstättenfahrt

(z.B. Buchenwald oder Mittelbau Dora)

September /Oktober Q2

3 Tage

Fachbereich Geschichte

wie oben

+ Drittmittelförderung

alle 2 Jahre: Griechenlandreise der Griechischkurse Q1 und Q2 

Frühsommer

ca. 10 Tage

Fachbereiche Alte Sprachen

wie oben

Romfahrt der Lateinkurse Q1 oder Q2 Frühsommer 5 Tage  Fachbereiche Alte Sprachen wie oben

Physik Q2  „Einsteinwochenende“

1.HJ

1 Schultag+ Wochenende

Fachbereich Physik

wie oben

Physik Q2 „Cern“ /Genf

vor den Osterferien

2-3 Tage

Fachbereich Physik

wie oben

Sozialwissenschaften LK nach Brüssel zur EU

November/Dezember

2-3 Tage

Fachbereich SoWi

wie oben

+ Drittmittelförderung

Geschichtet Q2 Berlin, Abiturvorbereitung Vor dem schriftlichen Abitur, WE + 2 Schultage Vor dem schriftlichen Abitur, WE + 2 Schultage Fachbereich Geschichte wie oben
Ggf. Sozialwissenschaft Q2 Berlin Nach dem schriftlichen Abitur, 2 Schultage Nach dem schriftlichen Abitur, 2 Schultage Fachbereich Sozialwissenschaften

wie oben

+ Drittmittelförderung

Schüleraustausche

(fakultativ)

Schüler der Oberstufe

Chinaaustausch Wuhan

Jährlich,  Eine Woche Herbstferien + eine Schulwoche

Eine Woche Herbstferien + eine Schulwoche

Ansprechpartner: Frau Urso

 Ca.  1400,- und Schüleraufnahme/ Drittmittelförderung

Schüler der EF und Q1

Polenaustausch

alle 2-3 Jahre

ca. 10 Tage im 2. Hj

Ansprechpartner: Herr Schulte

 Ca.  300,- und Schüleraufnahme/ Drittmittelförderung

Schüler ab Klasse 8

Australienaustausch (Adelaide)

alle 2 Jahre ca. 14 Tage, davon eine Woche in den Ferien Ansprachpartner: Herr Krugmann und Frau Jansen Ca. 1400,-und Drittmittelförderung

 

[i] Anbindung an den Unterricht muss zwingend ausgewiesen werden.

 

Für alle Schulfahrten gilt generell, dass die Erziehungsberechtigten folgenden Punkten zustimmen: 

  1. Ich bin einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter mit Zustimmung der Fahrtleiter zusammen mit mindestens zwei weiteren Schülern eine begrenzte Zeit unbeaufsichtigt verbringen darf.
  2. Ich bin damit einverstanden, dass die Lehrkräfte anlassbezogen und in der Nacht die Nutzung internetfähiger Geräte unterbinden. 
  3.  Ich bin einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn auf eigene Kosten nach Rücksprache mit der Fahrtleitung nach Hause geschickt wird, falls ihr / sein Betragen die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt behindert. Dazu gehört auch der missbräuchliche Konsum von alkoholhaltigen Getränken und der Genuss von illegalen Rauschmitteln.
  4. Auf Bus- und Bahnfahrten sowie auf Exkursionen herrscht Alkoholverbot!
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