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      • Fahrtenkonzept

Schulorganisation

Schulnebenkosten

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Liebe Eltern,

wie bereits in den vergangenen Jahren möchten wir auch in diesem Jahr die absehbaren festen Kosten für das Schuljahr zentral einziehen. Dies erspart Ihnen viele Einzelüberweisungen oder gar Bargeldgeschäfte und uns unnötige Verwaltungsarbeit. Da sich in Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe, die eine Schülerin / ein Schüler besucht, unterschiedliche Beträge ergeben, finden Sie die genaue Aufschlüsselung und Zweckbestimmung der Gelder in dem hier herunterzuladenden Dokument. 

Die Übersicht zu den jeweiligen Gesamtkosten je nach Schuljahr finden Sie unter ADMINISTRATIO => Downloads => Eltern oder durch Klicken auf den folgenden Link: Downloads für Eltern. Bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Jahrgang unterschiedlich sind.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die schulischen Nebenkosten nicht in Verbindung mit Geldern stehen, die für die Abiturfeierlichkeiten erhoben werden. Beiträge für die Abiturfeierlichkeiten werden von der Schülerschaft in Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft festgesetzt und NICHT von der Schulleitung verantwortet.

Sollten Sie Probleme beim Aufbringen des Betrages haben, wenden Sie sich vertraulich an die Schulleitung. Wir beraten Sie über Fördermöglichkeiten. 

 

Schulvereinbarung

Schulvereinbarung Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium

(Stand Januar 2024)

"Bildung ist ohne Erziehung nicht denkbar"

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule angemeldet haben. Damit werden Sie/ wirst Du Teil unserer Schulgemeinschaft, deshalb möchten wir Ihnen/ Dir die Grundsätze unserer Erziehungsarbeit darlegen:

Selbstverständnis und Zielbestimmung

Wir verstehen unsere Schule als Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler, die Unterrichtenden, die Eltern und die Partner unserer Schule gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Unsere Schule blickt zurück auf eine fast 450-jährige Geschichte. Wir sehen uns in christlicher Tradition und unsere Arbeit ist dem Ideal der humanistischen Bildung verpflichtet. Das Ziel ist dabei die Herausbildung mündiger Menschen, die eigenverantwortlich urteilen und verantwortungsbewusst entscheiden und handeln. Wesentlich dafür sind eine Kultur des Innehaltens und Nachdenkens und die Bereitschaft, Dinge auch aus zunächst fremden Blickwinkeln zu betrachten.

 Als Schule wollen wir

…         jedes Kind und jeden Jugendlichen in seiner Einzigartigkeit wahrnehmen und achten und ihm Aufmerksamkeit schenken.

...         fördern und fordern mit dem Ziel, dass jeder seine Begabungen entdecken und entfalten kann.

…         zum wissenschaftlichen Denken anleiten.

...         Beispiel einer solidarischen und tragenden Gemeinschaft sein, in der sich alle Kinder und Jugendliche angenommen fühlen.

...         dass unsere Schülerinnen und Schüler mit Mut und Freude soziale und ökologische Verantwortung übernehmen.

...         in unserem Haus durch Offenheit und in gegenseitigem Respekt und Vertrauen eine konstruktive Gesprächskultur und Zusammenarbeit leben.

…         eine Bildung ermöglichen, die hilft Kulturen zu verstehen und sich in der Welt zu orientieren.

...         uns in Achtung für unsere kulturellen Wurzeln und in Achtsamkeit gegenüber unserer Geschichte üben.

...         uns für Verständigung, Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

Einstimmig angenommen durch die Schulkonferenz vom 02.07.2013

Für alle Angehörigen unserer Schulgemeinde – Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gilt:

  • Wir legen Wert auf einen freundlichen, höflichen und respektvollen Umgang innerhalb und außerhalb der Schule. Die hierzu gepflegten Rituale sind integraler Bestandteil jedes Schultages. Das gilt auch für den Sprachgebrauch im Alltag sowie in den sozialen Medien.
  • Wir erziehen zu einem friedlichen, gewaltfreien Umgang mit Konflikten, jede Form von Gewaltausübung – auch verbaler Natur – wird nicht geduldet und zieht Sanktionen nach sich.
  • Wir erziehen zu einem kritisch reflektierenden Umgang mit Medien. Den Erziehenden kommt hierbei eine klare Vorbildrolle zu. Im Rahmen der Klassengemeinschaft genutzte Mailverteiler oder Klassenchats dienen rein zur Übermittlung von Sachinformationen. Jegliche Bewertung von Vorgängen oder gar Personen hat zu unterbleiben.
  • Wir erziehen zu kultureller und religiöser Offenheit und Toleranz. Wir wünschen uns Interesse und Verständnis für andere Kulturen und Religionen. Dazu gehört auch die Bereitschaft zur Teilnahme an Konzerten, Theateraufführungen, Museumsbesuchen, Sportveranstaltungen, Besuchen außerschulischer Lernorte und Fahrten.
  • Ein schneller und unkomplizierter Elternkontakt ist uns wichtig. Je nach Anliegen können folgende Personen kontaktiert werden: Fachlehrkräfte, Klassenleitung, Stufenkoordination, Schulleitung und Schulsozialarbeiter. Terminvereinbarung bzw. Kontaktaufnahme erfolgt direkt per Mail oder über das Sekretariat.

Zu den gemeinsamen Aufgaben aller Erziehenden gehören:

  • ein grundlegendes Interesse an schulischen Inhalten und Aktionen durch den Besuch von Elternabenden und Informationsveranstaltungen, Schülerpräsentationen und Festen und der Mitarbeit im Rahmen der individuellen Möglichkeiten
  • das verbindliche Abonnieren der entsprechenden Kanäle in der Infothek (https://infothek.wdg.de/) und das zur Kenntnisnehmen der hier übermittelten Inhalte.
  • die grundlegende Unterstützung ihrer Kinder, auch durch das Einhalten eines gesunden und altersangemessenen Lebenswandels
  • die Kenntnisnahme und Wertschätzung von schulischen Leistungen. „Fehler“ sind als Lernchancen anzusehen und erfordern eine angemessene Gelassenheit. Im Falle von nicht ausreichenden Leistungen empfehlen wir die zeitnahe Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Fachlehrer:innen.
  • die Verantwortung für den altersangemessenen Medienkonsum ihrer Kinder im häuslichen Umfeld sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums sollten beachtet werden. (s. hierzu https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Broschuere/Leporello_-_Empfehlungen_zum_Bildschirmmedienkonsum_bf.pdf )
  • die Unterstützung bei besonderen Projekten, für die ein Einsatz der Schülerinnen und Schüler über die allgemeinen Unterrichtspflichten hinaus notwendig ist (z. B. Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften, öffentlichen Auftritten, Wettbewerbsteilnahmen, besonderen Ausbildungen, etwa zum Patenschüler, Schulsanitäter, etc.)
  • die Unterstützung der Teilnahme an Fahrten und Unterrichtsgängen, die, wie Klassenfahrten, verpflichtende Bestandteile unserer Bildungsarbeit sind.
  • die Unterstützung der Kinder beim sachgerechten Umgang und der Pflege der individuellen Endgeräte, hierzu gehört z.B. die Unterzeichnung und Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen in den Nutzungsverträgen für I-Serv, Microsoft Education, Leihvertrag der Stadt Wuppertal und das Überwachen des Lademanagements.
  • die Anmeldung im Bestellportal unserer Mensa (derzeit „Mensamax“).
  • die Bezahlung des Klassenessens (einmal pro Woche in den Klassen 5 bis 7) durch hinreichende Deckung des jeweiligen individuellen Kontos.
  • die Achtung der von der Elternpflegschaft und der Schulkonferenz als demokratisch legitimierte Gremien verabschiedeten Beschlüsse, auch wenn sie nicht der eigenen Meinung oder Überzeugung entsprechen.
  • die termingerechte Begleichung der sog. „Schulnebenkosten“. Die jeweilige Summe ist jahrgangsspezifisch und beinhaltet das sog. „Wassergeld“ (= Pauschale Nutzungsgebühr Wasserspender), den „Bibliothekseuro“ (= Elternanteil am Ausbau und der Pflege des Bibliotheksbestandes), den Beitrag zur Unterstützung der Schülerselbstverwaltung (= „SV-Groschen“), eine Pauschale für Lizenz- und Kopierkosten, die Nutzungsgebühr für das Wertschließfach und einen Beitrag für eines der jahrgangsspezifischen Projekte im Rahmen der Wertesäule des Schulprogramms. Der Betrag muss halbjährlich jeweils zum 15. Oktober und zum 15. März oder einmalig für ein ganzes Schuljahr auf das Konto der Vereinigung überwiesen werden. Welche Summe in welchem Jahrgang fällig wird erfahren Sie auf den schuljahreseröffnenden Elternabenden oder unter https://www.wdg.de/schule/schulorganisation/schulnebenkosten.html .

Wir wünschen uns die Unterstützung oder Mitgliedschaft im Förderverein („Vereinigung der Freunde“).

Zu den Aufgaben der Schülerinnen und Schüler gehören:

  • die Beachtung der Schulregeln und der Hausordnung. Sie werden von der Schulkonferenz beschlossen und sind über Aushänge im Schulhaus und die Homepage kommuniziert. In Klasse 5 werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn in die Schulregeln eingeführt. Bei wiederholter oder massiver Übertretung werden zunächst altersangemessene pädagogische Maßnahmen oder in schwereren oder Wiederholungsfällen Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz NW festgesetzt. Ziel aller Maßnahmen ist die Wiedergutmachung und die Prävention von erneuten Regelübertretungen.
  • die Erledigung von Klassen-, Cluster- und Hausdiensten im Anschluss an den Unterricht.
  • die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen im Klassenverband (einmal pro Woche im Jahrgang 5, 6 und 7 verpflichtend).

-     die Teilnahme und aktive Mitarbeit an bzw. in den Jahrgangsprojekten im Rahmen der Wertesäule des Schulprogramms.

 

Schulvereinbarung

Mit meiner Unterschrift stimme ich den Grund- und Zielsetzungen der Schulvereinbarung des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums zu.

__________________________________________                      ________________________________________

Wuppertal, den                                                                                                                     Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

           

Die Schulvereinbarung ist bei der Anmeldung eines Kindes am WDG von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. 

Handynutzung

Unsere Regeln zur Nutzung von Elektronischen Geräten im Schulkontext

Vorab: Die Persönlichkeitsrechte aller in der Schule tätigen Menschen müssen besonderem Schutz unterliegen, deshalb ist die Nutzung von Film-, Foto- und Tonaufnahmen außerhalb von Unterrichtsvorhaben nicht zulässig. Ebenfalls untersagt ist die Verbreitung menschenverachtender, gewaltverherrlichender oder aus anderen Gründen für die jeweilige Altersgruppe nicht geeigneten Inhalte (Downloads) sowie ein unagemessener Sprachgebrauch.

Beteiligt sich ein Schüler / eine Schülerin an Aktionen, die die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzen (z. B. Weiterverbreitung von Inhalten nach der obigen Beschreibung, oder an Aktionen, die als „Cybermobbing“ gedeutet werden können), erfolgt ein schriftlicher Verweis nach § 53,3 Schulgesetz NRW. In schwerwiegenden Fällen beschließt die Teilkonferenz weitergehende Maßnahmen.

1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 schließen mitgeführte Mobiltelefone, Tablets, Laptops und sonstige Wertsachen verpflichtend vor Unterrichtsbeginn in den Wertschließfächern in ihrem Cluster ein. Dies gilt auch, wenn in der ersten Stunde der Unterricht in der Sporthalle oder im Naturwissenschafts- oder Kreativcluster stattfindet. Eine private Nutzung – auch in den Pausen – ist NICHT gestattet. Ausnahmen regelt die Schulleitung.

Diese Regelung wird laut Schulkonferenzbeschluss vom 24.04.2024 im Schuljahr 2026/27 auf den Jahrgang 10 ausgeweitet.

2. Die Nutzung von privaten elektronischen Geräten zu Unterrichtszwecken kann durch die jeweiligen Fachlehrer gestattet werden und im Selbstlernzentrum in eigener Verantwortung stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler tragen im Anschluss Sorge für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Geräte.

3. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis Q2 wird empfohlen, mitgeführte Mobiltelefone, Tablets, Laptops und sonstige Wertsachen in den Wertschließfächern im Cluster bzw. personalisierten Spinden einzuschließen, wenn die Nutzung nicht unmittelbar erforderlich ist.

4. Mitgebrachte Privatgeräte aller Schulangehörigen sind nicht über die Schule gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.

5. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis Q2 stellen bei der Nutzung ihrer elektronischen Geräte in Pausenzeiten oder Freistunden sicher, dass andere hierdurch nicht gestört werden (s. auch Pkt. 3, Schulgelände der Hausordnung).

6. Vor Klausuren und anderen Leistungsüberprüfungen dürfen alle elektronischen Geräte von der Lehrkraft eingesammelt werden. Bei den Vorabiturklausuren und den Abiturklausuren ist dies zwingend erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler stellen vor der Abgabe sicher, dass die Geräte ausgeschaltet sind. Die Herausgabe der Geräte erfolgt nach Beendigung der Klausur.

6. Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsbeschränkungen von elektronischen Geräten in der Schule werden disziplinarisch geahndet. Die Geräte werden in diesen Fällen von den Lehrkräften eingezogen, im Sekretariat abgegeben und verbleiben in der Regel mind. 24 Stunden im Tresor der Schulleitung. Der betroffene Schüler, die betroffene Schülerin kann sein / ihr Gerät am auf den Verstoß folgenden Schultag bei der Schulleitung abholen. Alternativ können Erziehungsberechtigte unter Erteilung einer Empfangsbestätigung die Geräte im Sekretariat abholen.

Finden mehrere Verstöße innerhalb eines Jahres statt, können weiterreichende pädagogische oder in schweren Fällen auch Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.

Nach Einzug eines elektronischen Gerätes und in Notfällen können die Schülerinnen und Schüler ihre Eltern über das Sekretariat erreichen.

Hausordnung

Hausordnung Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium

(Stand Mai 2021)

Unsere Schule ist ein Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler, die Unterrichtenden, die Eltern und die Partner unserer Schule gemeinsam Verantwortung übernehmen.

 

Schulgelände

  1. Das Befahren des Schulgeländes ist wegen der Unfallgefahr mit Fahrzeugen jeder Art und auch mit Fahrrädern, Skateboards, Kickboards, Inlinern, Rollschuhen etc. nicht gestattet. Ausgenommen davon sind die Geräte, die von der Schule im Rahmen der Pausenausleihe im Spieleraum ausgeliehen oder für das Befahren auf dem Schulgelände freigegeben
  1. Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern auf dem vorderen Schulhof abgestellt
  1. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinde dürfen auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude keine Fotos gemacht und weder Film- noch Tonmitschnitte erstellt werden. (Ausnahmen können von der Schulleitung gestattet )
  1. In den Pausen und in den Freistunden dürfen die Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler das Schulgelände verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I unterstehen auch in den Pausen der Aufsichtspflicht und dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahme: Schülerinnen und Schülern ab Klasse 5 kann die Schulleitung auf schriftlichen Antrag der Eltern gestatten, das Schulgelände in der Mittagspause zu verlassen. Eine Kopie der Gestattung muss von den Schülerinnen und Schülern mitgeführt werden. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück
  1. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände wie in allen Gebäudeteilen verboten. Ausgenommen hiervon ist der vorher genehmigte Konsum von Alkohol für Erwachsene bei bestimmten schulischen Feiern außerhalb des
  1. Personen, die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden unmittelbar des Geländes
  1. Gefährliche Gegenstände (Messer, Klingen, Feuerzeuge, Waffen etc.) dürfen nicht auf das Schulgelände und in das Schulhaus gebracht werden. Gleiches gilt für deren Nachbildungen oder Gegenstände, die missbräuchlich als solche verwendet werden könnten.
  1. Der hintere Schulhof an der Turnhalle und um das Theatron ist für schulfremde Personen gesperrt. Im öffentlichen Teil des vorderen Schulhofes achten alle Anwesenden auf ein angemessenes
  1. Das Parken auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Für die Lehrkräfte steht ein Kontingent an Parkplätzen zu Sonderkonditionen auf der Parkpalette zur Verfügung.
  1. Der Schulgarten untersteht den Biologielehrern und darf ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht betreten werden.
  1. Für die Nutzung des Ballspielplatzes und der Boulderwand gelten die jeweiligen Regeln, die von der Sportfachschaft unter Einbeziehung der SV festgelegt wurden.

 

 

 

 Schulgebäude

 

  1. Das Gebäude des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums ist ab 7.30 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet. Bis zum Unterrichtsbeginn dürfen sich die Schülerinnen und Schüler der Sek. I in der Gemeinsamen Mitte und in den Kommunikationszonen, die sich an das Haupttreppenhaus anschließen, aufhalten. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen sich außerdem im Bereich des Schülerflügels im Erdgeschoss
  1. Die Frühaufsicht öffnet den Zugang zu den Clustern ca. 10 Minuten vor
  1. Im Schulgebäude verhalten sich alle rücksichtsvoll: Störende Lautstärke vor Unterrichtsräumen, Rennen und Toben innerhalb des Gebäudes ist verboten. Für Prüfungssituationen können einzelne Gebäudeteile abgesperrt
  1. Eltern und schulfremde Personen melden sich nach Betreten des Gebäudes zunächst im Sekretariat
  1. Bauliche Veränderungen und das Bekleben oder Verhängen von Glasflächen durch Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte sind nicht
  1. Notwendige oder gewünschte Ergänzungen der vorhandenen Einrichtung sind mit der Schulleitung abzustimmen. Dazu ggf. notwendige handwerkliche Tätigkeiten sind durch den Hausmeister auszuführen.
  1. Teppichböden, Polstermöbel, Podeste, Sitznischen, Sitzsäcke und die Projektmöbel aus dem Schülermöbelbauseminar sind pfleglich zu behandeln. Dem Hinweis ist unbedingt Folge zu
  1. Das Gebäude verfügt über eine hochwertige Umluftanlage, die die Temperatur und den CO2- Gehalt in der Atemluft allen Räumen beständig misst und bei Bedarf die Temperatur reguliert und für entsprechende Sauerstoffzufuhr sorgt. Das Öffnen der Fenster ist daher nur den Lehrkräften gestattet und sollte Notsituationen vorbehalten
  1. Warmes Essen und Salate dürfen im Schulgebäude nur im Erdgeschoss verzehrt werden. Ausgenommen hiervon sind das Klassenessen im Cluster und die Lehrerlounge. Während der Öffnungszeiten der Mensa dürfen Speisen, die durch Lieferservice angeliefert werden, nicht verzehrt
  1. Nach der letzten Stunde werden alle Stühle in den Unterrichtsräumen hochgestellt. Der Raum wird besenrein hinterlassen und von der Lehrkraft Ausnahme: Oberflächen-Reinigung der Tische
  1. Die Pflege des Außengeländes, der Kommunikationszonen und der Gemeinsamen Mitte obliegt dem Gebäude-, Hof- und Mensadienst. Er wird von der Schulleitung qua Diensteplan geregelt. Die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung unterstützen ihre Klassen/Stufen bei der Durchführung der
  1. Der Verzehr von Kaugummis ist weder auf dem Schulgelände noch im Schulgebäude gestattet.
  1. Das Öffnen und Schließen der Fenster obliegt aus Sicherheitsgründen den Lehrkräften.   
  2. Das Tragen von nicht religiös motivierten Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen sowie das Tragen von Kleidung mit sexistischen oder herabwürdigenden Aussagen ist nicht gestattet.

 

Nutzung von Elektronischen Geräten

 

  1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 schließen mitgeführte Mobiltelefone, Tablets, Laptops und sonstige Wertsachen verpflichtend vor Unterrichtsbeginn in den Wertschließfächern in ihrem Cluster ein. Dies gilt auch, wenn in der ersten Stunde der Unterricht in der Sporthalle oder im Naturwissenschafts- oder Kreativcluster
  1. Die Nutzung von privaten elektronischen Geräten zu Unterrichtszwecken kann durch die jeweiligen Fachlehrer gestattet werden und im Selbstlernzentrum in eigener Verantwortung stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler tragen im Anschluss Sorge für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Geräte.
  1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis Q2 wird empfohlen, mitgeführte Mobiltelefone, Tablets, Laptops und sonstige Wertsachen in den Wertschließfächern im Cluster bzw. personalisierten Spinden einzuschließen, wenn die Nutzung nicht unmittelbar erforderlich ist.
  1. Mitgebrachte Privatgeräte aller Schulangehörigen sind nicht über die Schule gegen Diebstahl oder Beschädigung
  1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis Q2 stellen bei der Nutzung ihrer elektronischen Geräte in Pausenzeiten oder Freistunden sicher, dass andere hierdurch nicht gestört werden (s. auch Pkt. 3, Schulgelände).
  1. Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsbeschränkungen von elektronischen Geräten in der Schule werden disziplinarisch geahndet. Die Geräte werden in diesen Fällen von den Lehrkräften eingezogen und können im Sekretariat nur von Erziehungsberechtigten unter Erteilung einer Empfangsbestätigung abgeholt werden. Nach Einzug eines elektronischen Gerätes und in Notfällen können die Schülerinnen und Schüler ihre Eltern über das Sekretariat.

 

 

Nutzung von Mehrzweckraum und Aula

 

  1. Der Mehrzweckraum und die Aula werden in erster Linie für schulische Veranstaltungen genutzt. Sie können von allen Lehrkräften entsprechend gebucht werden. Dabei haben langfristig geplante Veranstaltungen und Klausuren Vorrang vor unterrichtlicher Regel-Nutzung.
  1. Beide Räume können über die Schulleitung für kommunale Zwecke (im Rahmen des Quartiers) gebucht werden.
  1. Die Nutzer verlassen den Raum, wie sie ihn vorgefunden haben. Sollten besondere Aufbauten (Bühnenbilder, Instrumente, Ausstellungen etc.) oder Bestuhlungen erforderlich sein, erkundigen sich die Nutzer im Vorfeld bei der stellvertretenden Schulleitung, ob hierdurch keine unzumutbaren Belastungen Dritter
  1. Die Pflege und Verwaltung der Lagerräume in der Nähe der Aula und des Mehrzweckraums obliegt der Fachschaft Musik und den Leiterinnen der Theatergruppen. Eine Nutzung durch Dritte ist mit den Verantwortlichen einvernehmlich
  1. Das Schularchiv wird von der Schulleitung

 

 

Nutzung der Cluster

 

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. I (Jahrgang 5 bis 9) sind in Jahrgangsclustern organisiert. Jeder Jahrgang verbleibt in der Regel zwei Schuljahre in einem
  1. Das Betreten von Clustern anderer Jahrgänge ist für die Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. Auch Lehrkräfte sehen vom Durchqueren fremder Cluster ab.
  1. Schülerinnen und Schüler der Sek. I betreten nicht den Seminarbereich der Sek. II, Schülerinnen und Schüler der Sek. II betreten nicht den Bereich der Cluster der Sek.
  1. Lehrkräfte dürfen freie Stammräume im Cluster mit ihrer Lerngruppe aus dem gleichen Cluster nutzen. Besondere Regeln hierzu fallen in die Verantwortung des jeweiligen Jahrgangsteams (= alle Klassenleitungen des Jahrgangs).
  1. Jede/r Schüler/in verfügt in seinem/ihrem Cluster über ein Wertschließfach im Bereich der gemeinsamen Lernfläche und über ein offenes Fach für Schultasche sowie die persönlichen Schulmaterialien. Die Nutzung dieser Fächer ist verpflichtend. Es dürfen keine Taschen auf dem Boden der Stammräume oder der gemeinsamen Lernflächen stehen gelassen werden. Verlässt die Klasse den Stammraum, müssen alle Tische freigeräumt
  1. Sport- und Schwimmsachen sind nur an den Tagen mit entsprechendem Unterricht mitzubringen und im Anschluss wieder mit nach Hause zu nehmen. Sie dürfen nicht in der Schule gelagert werden.
  1. Das Jahrgangsteam eines Clusters verständigt sich zu Beginn eines jeden Schuljahres auf die für alle im Cluster geltenden Regeln und die Nutzungsbedingungen für die gemeinsamen Lern- und Kommunikationsflächen. Die Regeln sind zu verschriftlichen und für alle sichtbar im Cluster auszuhängen.

 

 

Nutzung des Schülerflügels

 

  1. Die Räume des Schülerflügels sind zunächst den Schülerinnen und Schüler der Sek. II vorbehalten. Ausnahmen können gemacht werden und betreffen die Mitglieder:
    • der Vivariums AG
    • des Schulsanitätsdienstes
    • der Schülerzeitung
    • der Schülerfirma / der Schülergenossenschaft
    • des Spieleverleihs
    • der Schülervertretung (SV)
  1. Die SV verständigt sich zu Beginn eines jeden Schuljahres einvernehmlich mit der Schulleitung über die geltenden Regeln und die Raumzuweisungen im Schülerflügel. Die Regeln sind zu verschriftlichen und für alle sichtbar im Cluster auszuhängen.
  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II sind für die Pflege des Schülerflügels zuständig. Sollte keine angemessene Pflege gelingen, sind die Schulleitung und der Hausmeister berechtigt, den Schülerflügel bzw. einzelne Bereiche vorübergehend zu
  2. Die SV kann in Absprache mit der Schulleitung einzelnen Schülerinnen und Schüler den Zugang zu Räumen des Schülerflügels verwehren, wenn diese sich nicht an die dort geltenden Regeln gehalten haben.

 

 

 Nutzung des Selbstlernzentrums

 

  1. Das Selbstlernzentrum ist ein Arbeitsraum, der Schülerinnen und Schülern gemäß der geltenden Regeln in Freistunden oder auch während des Unterrichts zur Verfügung
  1. Alle Nutzer haben sich so zu verhalten, dass alle ungestört arbeiten können.
  1. Den Schülerinnen und Schüler der Sek. I ist das Betreten des den Schülerinnen und Schüler der Sek. II vorbehaltenen Teils des Selbstlernzentrums nicht
  1. Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist in jedem Fall Folge zu

 

 

Pausen

 

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. I verlassen im Regelfall in den großen Pausen die Cluster und gehen nach draußen. Die Lehrkraft schließt den Stammraum ab. Das Jahrgangsteam ist berechtigt in gegenseitigem Einverständnis von dieser Regel abzuweichen. Für die Regelung der dann notwendigen Aufsicht ist das Jahrgangsteam selbst zuständig.
  1. Schülerinnen und Schüler der Sek. II verlassen in den Pausen den Kursraum. Die Lehrkraft schließt den Raum ab.
  1. Regenpausen werden per Durchsage angekündigt.
  1. In Regenpausen ist den Schülerinnen und Schülern der Sek I der Aufenthalt im Cluster gestattet. Eine Lehrkraft pro Cluster führt nach Absprache Aufsicht.
  1. Den Schülerinnen und Schülern der Sek II ist der Aufenthalt in der gemeinsamen Mitte, dem Selbstlernzentrum, im Aufenthaltsraum der Oberstufe und in den Kommunikationszonen im 3. OG und vor den Seminarräumen gestattet.
  1. Im Außenbereich darf während der Pausen nur mit Softbällen (Ausnahme Ballspielplatz) oder mit den von der Schule verliehenen Geräten gespielt werden. Gefährliche Spiele wie z. B. Schneeballwerfen sind
  1. Der Aufenthalt im Untergeschoss ist in Pausenzeiten nicht gestattet.
  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. I erwarten ihre Lehrkraft nach den großen Pausen im Cluster oder nach den kleinen Pausen in ihrem Unterrichtsraum. Ist ein Fachlehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dieses im Sekretariat. Während der Wartezeit verhält sich die Klasse angemessen, leise und rücksichtsvoll.
  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II warten vor den Seminarräumen oder vor den Kreativ- oder Naturwissenschaftsclustern auf ihre Lehrkraft. Ist ein Fachlehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, meldet der Kurssprecher dies im Sekretariat. Während der Wartezeit verhält sich der Kurs angemessen, leise und rücksichtsvoll.
  1. Über Vertretungen oder Raumwechsel informieren der Monitor im Eingangsbereich und die Vertretungsapp.

 

 

Lehrerzimmer, Sekretariat, Büros der Schulleitung, der Koordinatoren und der Jahrgangsstufenleiter

 

  1. Das Lehrerzimmer ist für Schülerangelegenheiten nur über das Haupttreppenhaus zu erreichen. Schülerinnen und Schüler können hier im unmittelbaren Eingangsbereich ihre Angelegenheiten mit Lehrkräften regeln. Das Betreten des Lehrerzimmers über das Osttreppenhaus ist für Schülerinnen und Schüler nicht
  1. Regeln für die Nutzung des Lehrerzimmers, der Lehrerlounge und des Lehrerarbeitsraums werden bei Bedarf vom Lehrerrat
  1. Das Sekretariat steht in den Pausen für Schülerangelegenheiten zur Verfügung. Im Fall von entstehenden Wartezeiten verhalten sich die Wartenden in der Wartezone des Sekretariats
  1. Im Falle von Unwohlsein melden sich Schülerinnen und Schüler der Sek. I zunächst bei der unterrichtenden Lehrkraft ab und anschließend im Sekretariat. Das Sekretariat nimmt Kontakt mit den Erziehungsberechtigten auf und klärt, ob eine Schüler / eine Schülerin die Schule verlassen darf. Schülerinnen und Schüler der Sek. II tragen sich vor dem Sekretariat in das Abwesenheitsbuch ein, wenn sie das Schulgebäude vor Unterrichtsende dauerhaft.
  1. Schülerinnen und Schüler, die ein Anliegen bei der Schulleitung, einem der Koordinatoren oder bei den Jahrgangsstufenleitern haben, können das jeweilige Büro aufsuchen. Dort klopfen sie an und warten, bis sie hereingebeten werden. Im Falle mehrerer zeitgleicher Anliegen kann in den Kommunikationszonen vor den Büros (leise!) gewartet.

 

Naturwissenschaftscluster, Schülerlabor und Vivarium

 

  1. Die Unterrichtsräume im Naturwissenschaftscluster dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden.
  1. Essen und Trinken ist im Naturwissenschaftscluster grundsätzlich nicht gestattet (Ausnahme Team-Raum der Lehrkräfte).
  1. Die Terrarien und Aquarien des Vivariums werden im Erdgeschoss an markanten Punkten und im Raum des Vivariums aufgestellt. Die Pflege obliegt den Mitgliedern der Vivarium AGs und den Lehrkräften der Fachschaft Biologie. Die Pflege eines Tieres innerhalb eines Clusters erfordert die Zustimmung des Jahrgangsteams und der
  1. Die Nutzungsordnung für das Schülerlabor und die naturwissenschaftliche Sammlung wird von den Fachvorsitzenden der Fächer Biologie, Physik und Chemie gemeinsam

 

Müll

 

  1. Der Müll wird nach Restmüll, Altpapier und recycelbaren Kunststoffen getrennt. Altpapier und Kunststoffe sind von den Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche in die entsprechenden Container zu entsorgen. Das Jahrgangs-Clusterteam trägt dafür Sorge, dass dies entsprechend geschieht.
  1. In den Seminarräumen der Sek. II trägt der Ordnungsdienst der EF für die regelmäßige Leerung des Altpapier- und Wertstoffbehälters Sorge.

 

 



 

Zeitraster


Der Unterricht beginnt für alle jeden Tag um 8.00 Uhr. Die Länge der Unterrichtseinheiten ist im Grundsatz 45 bzw. 90 Minuten. In der Regel finden mind. zwei 90-Minuteneinheiten pro Tag statt. Langtage sind der Montag, Mittwoch und Donnerstag. Freiwillige Unterrichtsveranstaltungen (AGs und ILZ) können auch an Dienstag- oder Freitagnachmittagen stattfinden.

Die Anzahl der Fächer pro Unterrichtstag soll in der Sekundarstufe I fünf nicht übersteigen. Die Mittagspause kann in der 6 oder 7. Stunde liegen und dauert jeweils 55 Minuten. Die Entzerrung der Mittagspausen auf zwei Termine ist notwendig, um die Wartezeiten der Schülerinnen und Schüler für das warme Mittagessen möglichst kurz zu halten.

Mind. ein Mittagessen pro Woche (Clusteressen) ist in den Jahrgängen 5 bis 7 verpflichtend. Die Pausensetzungen zwischen den Stunden obliegt den Fachlehrern und kann individuell gemäß den Bedürfnissen der Lerngruppe vorgenommen werden.

 

Zeit  Stunde 

Montag

Langtag

Dienstag 

Kurztag

 Mittwoch

Langtag

Donnerstag 

Langtag

 Freitag

Kurztag

 8:00-8:45 Uhr  erste Stunde          
 8:50-9:35 Uhr  zweite Stunde          
 9:35-9:55 Uhr                                                                                     Frühstückspause     20´
 9:55-10:40 Uhr  dritte Stunde          
 10:45-11:30 Uhr  vierte Stunde          
 11:30-11:45 Uhr                                                                                      Bewegungspause 15´
 11:45-12:30 Uhr

 fünfte Stunde 

         

 12:35-13:20 Uhr

(Unterrichtsende Kurztag)

 sechste Stunde

oder Mittagspause I

         
13:25-14:10 Uhr

siebte Stunde

oder Mittagspause II

 

Konferenz-

nachmittag 

    nur Sek.II

14:15-15:00 Uhr

(Unterrichtsende Langtag Jahrgang 5-7)

achte Stunde       nur Sek.II

15:05-15:50 Uhr

(Unterrichtsende Langtag Jahrgang 8-10)

neunte Stunde       nur Sek.II
15:55-16:40 Uhr zehnte Stunde nur Sek.II nur Sek.II nur Sek.II nur Sek.II

Unser Schulplaner

Unseren Schulplaner gibt es nun schon seit sechs Jahren. Das Titelbild wird jährlich neu gestaltet. Unser Förderverein stellt ihn den Jahrgängen 5 bis 7 gegen einen geringen Unkostenbeitrag, der in den sog. Schulnebenkosten enthalten ist, zur Verfügung. Ab Klasse 8 kann er im Sekretariat zum Preis von 4,00 € käuflich erworben werden. 

Der Schulplaner informiert über Organisatorisches, Regeln und Abläufe, er enthalt vorstrukturierte Seiten zum Eintragen von Stundenplänen, Aufgaben, Termine usw. Auch bietet er die Möglichkeit zum analogen Informationsaustausch zwischen den Eltern und Lehrern. Den Schülerinnen und Schülern soll er bei der Arbeitsplanung, der persönlichen Zielsetzung in den Lernzeiten, der Zeiteinteilung, der Arbeitskontrolle und dem zielorientiertem Handeln helfen.

Er enthält z. B. :

  • unser Leitbild
  • die Hausordnung
  • die Schulregeln
  • Regeln im Unterricht, Gesprächsregeln 
  • Arbeitsorganisation
  • Lernregeln
  • Vordrucke für Terminvereinbarungen und Entschuldigungen     

Hier finden als Beispiel einTitelbild aus den vergangenen Schuljahren.  

 

Der Schulplaner des Schuljahres 2016

 

  • berufswahlsiegel
  • BL_NRW_Logo_Talentschule_RGB-250
  • Deutsche-Telekom-Stiftung
  • DE_V_Kofinanziert_von_der_Europaeischen_Union
  • freiday
  • integra
  • jugend-debattiert-logo
  • kurs21
  • MAG054519_KAOA_Logo_NRW_RZ_RGB_72dpi
  • MINT_EC_SCHULE_Logo_Mitglied
  • Preistraegerschule_2019
  • ruetgers
  • schule-der-zukunft
  • schule-im-aufbruch
  • Schule-ohne-Rassismus
  • sozialgenial-Schule
  • vivarium
  • Wir_machen_mit-Orange-WEB-2016-kl
  • WI_Logo_web
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Instagram
  • MINT
    • MINTec - Schule: Wir schaffen Zukunft!
    • MINTec Wettbewerbe
    • MINTec Highlights aus dem Unterricht
    • Vivarium
      • Neues aus dem Vivarium
      • Geschichte des Vivariums am WDG
      • Tierbestand
      • Tiersteckbriefe und Präsentationen
      • Klassentiere
      • Citizen Conservation
      • Zuchterfolge
  • Schola
    • Schulorganisation
      • Stundentafel G9
      • Zeitraster
      • Regeln
        • Hausordnung
        • Handynutzung
        • Schulregeln
      • Schulvereinbarung
      • Schulnebenkosten
      • Whole School Approach
    • WDG im Überblick
    • Profile
      • Profilfächer
      • Kreativ
      • Antike
      • Naturwissenschaft
    • Schule ohne Rassismus
    • Gebäude
    • Geschichte des WDGs
    • Wettbewerbe
    • Schulchronik
  • VITAE DISCIMUS
    • HuLa
    • FREIDAY
    • TEMPTEMUS
    • Soziales Lernen (SoL)
  • Familia
    • Schulleitung
    • Kollegium
    • Care Team
    • Sekretariat
    • Hausmeister
    • Team Mensa
    • Team Selbstlernzentrum
    • Schülerengagement
      • Schülervertretung
      • Medienscouts
      • Schulsanitäter
      • Schülerfirma OIDR
      • Schick, fair, umweltbewusst
      • Schülerzeitung
    • Elternpflegschaft
    • Vereinigung der Freunde
    • Schulhunde
  • Administratio
    • Neuanmeldung
      • Zehn gute Gründe
      • Klasse 5
      • Schulwechsel
      • Gymnasiale Oberstufe
      • Internationale Klasse
    • Anreise
    • Downloads
      • Für Eltern
      • Für Schüler
  • Res Novae
    • Mensa: Speiseplan
    • Vertretungsplan
    • Aktivitäten aus dem Schulleben
      • Fahrten
      • WDG-kontrovers
      • Schüleraustausch
        • Australien
        • China
        • Polen
      • Schulgottesdienste
      • Jugend debattiert
    • Instagram
  • Studium
    • Fächer
      • Naturwissenschaften
        • Chemie
        • Physik
        • Informatik
        • Biologie
      • Mathematik
      • Kunst und Musik
        • Kunst
        • Musik
      • Fremdsprachen
        • Englisch
        • Französisch
        • Altgriechisch
        • Lateinisch
      • Sport
      • Geisteswissenschaften
        • Geschichte
        • Wirtschaft / Politik & Sozialwissenschaften
        • Evangelische Religion
        • Philosophie und praktische Philosophie
        • Katholische Religion
        • Erdkunde
      • Deutsch
    • Erprobungsstufe Jg. 5 + 6
      • Das Konzept
      • Lese und Rechtschreib-Testung
      • NRW kann schwimmen
      • Einblicke in das Schulleben in 5 und 6
    • Mittelstufe Jg. 7 - 10
      • Konzept
      • Lernstandserhebung Jg. 8
      • KAoA
      • Wahlpflichtangebot II
    • Oberstufe Jg. 11 - 13
      • Konzept
      • Studienfahrten
      • Klausuren
      • Projektkurs
      • Infoabende
    • Internationale Klassen
    • Studien- und Berufswahl
    • Arbeitsgemeinschaften
    • weitere Konzepte
      • Vertretungskonzept
      • Medienkonzept
      • Fahrtenkonzept